Wie in den Medien kolportiert, fällt ab 01.05.23 die Maskenpflicht auch für Ordinationen.
Da in der Ordination Infektpatienten gleichermassen wie Risikopatienten anwesend sind, ersuchen wir um das freiwillige Tragen einer FFP2 Maske in unseren Räumlichkeiten.
Weiterhin werden wir Patienten mit einem Infekt der oberene Luftwege nach Möglichkeit zu gesonderten Zeiten und in gesonderten Räumlichkeiten behandeln, wir ersuchen daher in diesem Fall - wie bisher - um telefonische Voranmeldung.
Auch werden weiterhin COVID Antigen-Schnelltests und PCR Tests für symptomatische Patienten als unverzichtbares Mittel medizinischer Diagnostik durchgeführt.
Infektpatienten (unabhängig von der Art der Beschwerden und etwaigen negativen Testergebnissen) ersuchen wir jedenfalls, im Sinne des verantwortungsvollen Umgangs mit anderen Anwesenden, um das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil. Vielen Dank!
Nach gültiger Verordnung dürfen weiterhin ausschliesslich Patienten mit gesicherter COVID Infektion telefonisch krankgeschrieben werden. Patienten mit anderen Symptomen oder Gebrechen, welche eine Arbeitunsfähigkeit benötigen, müssen weiterhin persönlich in der Ordination vorstellig werden.
Seit 01.01.23 ist der Zugang zur elektronischen Patientenakte - lt. Gesundheitstelematikgesetz - nur mit einem gültigen Nachweis über einen Behandlungsvetrag möglich. Dieser wird durch das Stecken der Ecard in der Ordination ermöglicht, gilt für 90 Tage und wird nach Ablauf dieser Zeitspanne automatisch deaktiviert.
Unsere kontaktlosen Services können daher nur unter dieser Voraussetzung genutzt werden. Wir ersuchen Sie um rechtzeitige Erneuerung, um weiterhin die Vorteile unserer telemedizinischen Serviceleistungen in Anspruch nehmen zu können. Weiterführende Informationen erhalten Sie im offiziellen ELGA Portal.
Elektronische Krankmeldung ÖGK - Link für Dienstgeber:
Online-Gesundmeldung bei der ÖGK: Wir bitten um kurze Information, wenn Sie sich selbständig von der Arbeitsunfähigkeit abgemeldet haben, um dies in unseren Datensätzen zu berücksichtigen.
EU Auslandsformular zum Vorausfüllen:
Unterlagen für Vorsorgeuntersuchung: Anamneseblatt und Alkoholfragebogen