Nach gültiger Verordnung dürfen derzeit ausschliesslich Patienten mit gesicherter COVID Infektion telefonisch krankgeschrieben werden. Patienten mit anderen Symptomen oder Gebrechen, welche eine Arbeitunsfähigkeit benötigen, müssen - wie in den Medien richtig kolportiert - jedenfalls persönlich in der Ordination vorstellig werden.
Wir sind weiterhin um bestmöglichen Infektionsschutz unserer Patienten bemüht. Infektpatienten werden in getrennten Räumlichkeiten zu gesonderten Zeiten behandelt!
Wir ersuchen Infektpatienten (alle Personen mit Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber, Atemnot, Abgeschlagenheit, Gliederschmerzen, insbesondere mit Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns) ungeachtet des Impf- oder Genesungsstatus, um telefonische Voranmeldung, um einen Sondertermin zur ärztlichen Begutachtung zu vereinbaren.
Elektronische Krankmeldung ÖGK - Link für Dienstgeber:
Online-Gesundmeldung bei der ÖGK: Wir bitten um kurze Information, wenn Sie sich selbständig von der Arbeitsunfähigkeit abgemeldet haben, um dies in unseren Datensätzen zu berücksichtigen.
EU Auslandsformular zum Vorausfüllen:
Unterlagen für Vorsorgeuntersuchung: Anamneseblatt und Alkoholfragebogen